Covid-19

Der Bundesrat hat per 1. April 2022 die besondere Lage aufgehoben. Es sind ab diesem Zeitpunkt keine schweizweiten COVID-Massnahmen mehr in Kraft. Seit Ende Mai 2022 gelten auch keine kantonalen Massnahmen mehr.

Vorgehen bei Symptomen
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren, sollten Sie Kontakte mit anderen Personen, insbesondere mit besonders gefährdeten Personen, vermeiden und zu Hause bleiben. Falls das nicht möglich ist, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand. Das Coronavirus und Erreger wie beispielsweise das Grippevirus oder das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) werden über ähnliche Wege übertragen und können ähnliche Symptome auslösen.

Impfung
BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥ 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter 23/24. Zu den BGP gehören Personen ≥ 65 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21. Die Impfung soll idealerweise im Herbst (zwischen Mitte Oktober und Dezember) erfolgen.

Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.

Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impf- dosis oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion und wird präferenziell mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen. Diese Impfstoffe, wie auch die weiteren verfügbaren mRNA- und Protein-Impfstoffe gegen Covid-19 (SARS-CoV-2-Wildtyp-Impfstoffe oder angepasst an frühere Omikron-Untervarianten), sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern.